Freiwillige Naturschutzleistungen in Kiesgruben und Steinbrüchen
2007 schloss die Stiftung mit der kantonalen Naturschutzbehörde (ANF) eine wegweisende Branchenvereinbarung ab. Die Branche verpflichtet sich darin zu umfangreichen Naturschutzleistungen in den Abbaustellen und Deponien sämtlicher Stiftungsmitglieder. Im Gegenzug profitiert sie von einer Flexibilisierung des behördlichen Vollzugs.
Die Naturschutzarbeit an den rund 100 einbezogenen Standorten läuft auf einem professionellen Niveau ab (siehe Handbuch) und ist auf die allgemeine Förderung der Biodiversität und den Erhalt von stark bedrohten Tier- und Pflanzenarten fokussiert. Für den korrekten Einbezug der Branchenvereinbarung in den Planverfahren für Abbau- und Deponieprojekte wurden zusammen mit den Behörden entsprechende Muster erarbeitet (UVB und ÜO).
Dank einer engagierten Umsetzung konnten bereits im ersten Kontrollbericht 2012 gute Resultate präsentiert werden. Der zweite Kontrollbericht 2017 und der dritte Kontrollbericht 2022 bestätigen das gute Funktionieren dieses schweizweit einmaligen Naturförderprogramms.
Leistungen der Stiftung Landschaft und Kies und ihrer Mitglieder:
- Umfassende Lebensraum- und Artenförderung mittels Zielvorgaben an allen rund 100 Standorten der Mitglieder.
- Mindestens 15 % der offenen Betriebsflächen über alle Standorte sind ökologisch wertvoll.
Leistungen ANF:
- Verzicht auf 10 % ökologischen Ausgleich nach dem Abbau.
- Verzicht auf Unterschutzstellung von durch den Abbau entstandenen Naturwerten.
Gemeinsame Leistungen der Vertragspartner:
- Erfolgskontrolle: Gemeinsamer Kontrollbericht alle 5 Jahre.
- Nach dem Abbau; Folgenutzung: Gemeinsames Bemühen um den Erhalt eines Teils der geschaffenen Naturwerte oder eines Beitrags zur landschaftlichen Vernetzung.
Die Vereinbarung und deren Umsetzung unterstehen einem laufenden Optimierungsprozess. Dieser wird von einer Steuerungsgruppe, der Vertreter und Vertreterinnen der Behörden und der Branche angehören, geleitet.